Unser Vorstand
Carsten Eickhoff | Vorsitzender
Uta Tiaden | stellvertretende Vorsitzende
Janett Davidt | Finanzwartin
Keanu Steuer | Technikwart
Jana Kandarr | Sportwartin
Isabel Ojeda | Jugendwartin
Satzung
§1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Potsdamer Tennisclub Obelisk e.V."
- Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam.
- Er ist als Verein staatlich anerkannt. Er wird in das Vereinsregister des zuständigen Potsdamer Gerichtes eingetragen.
§2 Zweck des Vereins
- Der Tennisclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie bestehen in der Förderung und Ausübung des Tennissportes aller Mitglieder.
- Der Club fördert den Kinder- und Jugendsport, den Breitensport, insbesondere den Familiensport.
- Der Club beteiligt sich an Turnieren und Freundschaftsspielen.
- Das Vermögen des Vereins dient ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken – es kann dafür auch nur verwendet werden. Bei Auflösung des Vereins bzw. bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen dem Landessportbund Brandenburg e.V. zu, der es ausschließlich und unmittelbar wiederum gemeinnützigen Zwecken zuführen.
- Der Club verfolgt keine wirtschaftlichen und politischen Interessen neben dem Tennissport. Der Tennisclub ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er erstrebt keinen Gewinn, verwendet die finanziellen Mittel nur für gemeinnützige Zwecke.
§3 Verwendung der Mittel und des Vermögens
- Alle Mittel, die dem Club in Form von Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen, Mitgliedsumlagen, Spenden oder in anderer Weise zufließen, dürfen nur für satzungsentsprechende Zwecke im Sinne des § 2, Absatz 1 verwendet werden.
- Die Mittel und Einnahmen des Clubs werden insbesondere dazu verwendet, um die durch Nutzungsvertrag bzw. Pacht erlangte Tennisanlage in Potsdam, Gregor-Mendel-Straße 25 zu unterhalten und zu verbessern.
- Das Clubhaus dient dem gesellschaftlichen und sportlichen Leben der Vereinsmitglieder.
- Überschüsse eines Geschäftsjahres werden in das folgende Geschäftsjahr übernommen.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Keine Person darf durch Ausgaben, die nicht der Zweckbestimmung des Vereins entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
- Der Club besteht aus aktiven Mitgliedern, fördernden Mitgliedern, Ehrenmitgliedern, Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und aktiv im Club Tennis spielen.
- Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme als Mitglied ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Satzung des Vereins.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss spätestens am 30.11. schriftlich erklärt sein.
§5 Organe des Clubs
- Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
- Die jugendlichen Mitglieder des Clubs führen vor der Jahreshauptversammlung eine Jugendversammlung durch.
- Außer der Jahreshauptversammlung kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für den Zeitraum von 4 Jahren. Der Vorstand besteht aus bis zu 7 Mitgliedern.
Satzung vom 28.4.1990, letzte Änderung: 25.3.2017